Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, schützt Menschen vor Benachteiligung aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale. Im Recruiting bedeutet das, dass die Auswahl nicht an diese geschützten Merkmale anknüpfen darf, sondern allein an der Eignung.
Die geschützten Merkmale Das AGG nennt als geschützte Merkmale die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter und die sexuelle Identität. Eine Benachteiligung wegen eines dieser Merkmale ist im gesamten Bewerbungsprozess unzulässig.
Warum das zählt Verstöße gegen das AGG können zu Entschädigungsansprüchen abgelehnter Bewerber führen. Schon eine diskriminierende Stellenanzeige oder eine sachfremde Frage im Interview kann ein Risiko begründen. Diskriminierungsfreie Auswahl ist daher nicht nur fair, sondern rechtlich geboten.
Der Zusammenhang mit Bias Unbewusster Bias ist der häufigste Weg, auf dem eine an sich gewollte faire Auswahl gegen das AGG verstößt. Wer Bias durch strukturierte, kriteriengeleitete Verfahren reduziert, senkt damit zugleich das rechtliche Risiko.
Worauf Sie achten sollten
- Stellenanzeigen frei von Bezügen zu geschützten Merkmalen formulieren.
- Im Interview nur eignungsbezogene Fragen stellen.
- Auswahlentscheidungen anhand dokumentierter, sachlicher Kriterien treffen.
