Entgelttransparenz bezeichnet die Pflicht von Arbeitgebern, Informationen über Gehälter und Gehaltsstrukturen offenzulegen, um geschlechtsbedingte Lohnunterschiede sichtbar zu machen und abzubauen. Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz.
Was die Richtlinie verlangt Die EU-Richtlinie 2023/970 sieht unter anderem vor, dass Bewerber bereits vor dem Vorstellungsgespräch Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne erhalten und dass nach dem bisherigen Gehalt nicht mehr gefragt werden darf. Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten müssen zudem über das geschlechtsbezogene Entgeltgefälle berichten, gestaffelt nach Größe, erstmals ab Juni 2027 für die größeren Unternehmen.
Warum das zählt Entgelttransparenz greift direkt in den Recruiting-Prozess ein, von der Stellenanzeige bis zur Gehaltsverhandlung. Sie verändert, welche Informationen wann offengelegt werden müssen, und erhöht den Druck auf faire, nachvollziehbare Gehaltsstrukturen.
Der Stand der Umsetzung Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten lief am 7. Juni 2026 ab. Deutschland hat diese Frist nicht eingehalten. Nach Angaben des zuständigen Bundesministeriums soll das deutsche Umsetzungsgesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, zentrale Auskunfts- und Berichtspflichten voraussichtlich erstmals im Juni 2028. Wichtig: Trotz fehlender Umsetzung sind die deutschen Gerichte seit dem 8. Juni 2026 gehalten, bestehendes Recht im Sinne der Richtlinie auszulegen. Für öffentliche Arbeitgeber kann die Richtlinie teils unmittelbar wirken. Unternehmen sollten daher nicht auf das nationale Gesetz warten, sondern ihre Entgeltstrukturen jetzt vorbereiten. (Rechtsstand Juni 2026, dieser Bereich bewegt sich schnell.)
Wie Sie sich vorbereiten
- Gehaltsspannen für Stellen definieren und dokumentieren.
- Den Prozess so anpassen, dass die Frage nach dem bisherigen Gehalt entfällt.
- Gehaltsstrukturen auf sachliche, nachvollziehbare Kriterien stützen.
