Der Betriebsrat hat im Recruiting in mehreren Fragen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte. Besonders relevant wird er bei der Einführung neuer Software und KI-Systeme, die das Verhalten oder die Leistung von Bewerbern und Mitarbeitern bewerten können.
Wo der Betriebsrat mitbestimmt Das Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen ein, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Ein KI-System, das Bewerber bewertet, fällt regelmäßig darunter. Hinzu kommen Beteiligungsrechte bei Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen (§ 94 BetrVG) sowie bei Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG).
Warum das zählt Wer ein KI-Recruiting-System einführt, ohne den Betriebsrat einzubinden, riskiert Verzögerungen und rechtliche Konflikte. Frühe Einbindung dagegen macht den Betriebsrat oft zum Verbündeten, weil gemeinsame Spielregeln Vertrauen schaffen.
Die Rolle der Betriebsvereinbarung Eine Betriebsvereinbarung zum KI-Einsatz schafft Klarheit über Zweck, Grenzen und Kontrolle des Systems. Sie ist das Werkzeug, mit dem Arbeitgeber und Betriebsrat den Einsatz einvernehmlich und rechtssicher regeln.
Wie Sie den Betriebsrat einbinden
- Den Betriebsrat früh und transparent informieren, nicht erst vor der Einführung.
- Zweck und Grenzen des Systems offenlegen.
- Eine Betriebsvereinbarung als gemeinsamen Rahmen anstreben.
